Vielleicht haben Sie es schon mitbekommen – dieses Jahr sind alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Der veraltete Einheitswert wird durch die Neubewertung ersetzt.
Für jedes Grundstück muss eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ per elektronischer Steuererklärung eingereicht werden. Dies wird ab 01.07.2022 möglich sein und muss bis zum 31.10.2022 erledigt sein.
Sind Sie hierfür bereits gewappnet?
Falls Sie Grundstückseigentümer sind und sich bisher noch nicht mit der neuen Grundsteuer beschäftigt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Nähere Informationen finden Sie in Ihrem OnlineBanking im Bereich „Service & Mehrwerte“ unter „Grundsteuer“.
Mit der neuen im OnlineBanking angebotenen GrundsteuerApp unseres Kooperationspartners fino taxtech GmbH können Sie Ihre Grundsteuererklärung komfortabel erstellen und digital einreichen. Dabei können Liegenschaftsinformationen bundesweit automatisch abgerufen und vorbelegt werden.
Alle Antworten für häufige Fragen und eine Anleitung finden Sie direkt in der GrundsteuerApp und dem zugehörigen Hilfecenter. Bei fachlichen Fragen zu Ihrer Grundsteuererklärung, wenden Sie sich gerne an Ihren Steuerberater oder nutzen Sie die SmartExperts-Suche der GrundsteuerApp, um einen Steuerberater zu finden.