Steigende Zinsen mit VR-WachstumsGeld

Geld mit VR-WachstumsGeld wachsen lassen

Mit VR-WachstumsGeld legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. VR-WachstumsGeld bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen.

 

Wachstumsgeld im Überblick

So funktioniert VR-WachstumsGeld

Legen Sie Ihr Geld als Wachstumsgeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Individuellen Zugriff vereinbaren

Sie können während der Laufzeit – nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr.

 

Konditionen VR-WachstumsGeld online (Laufzeit 2 Jahre)

Laufzeit Zinssatz
1. Jahr 2,30 % p.a.
2. Jahr 3,00 % p.a.
 
Währung EUR
Anlagebetrag Min. - Max. 1.000,00 - 100.000,00 EUR
Anlagedauer 2 Jahre
Mindestsaldo 1.000,00 EUR
Mindestlaufzeit 1 Jahr
Teilverfügungsmöglichkeit ja
Vorschusszinsfreier Betrag 2.000,00 EUR
Kündigungsfrist 3 Monate
Kündigungssperrfrist 12 Monate
Zinsbindungsart Festzins
Zinszahlungsrhythmus jährlich

Konditionen VR-WachstumsGeld (Laufzeit 3,5 Jahre)

Laufzeit Zinssatz
1. Jahr 2,30 % p.a.
2. Jahr 2,40 % p.a.
3. Jahr 2,50 % p.a.
4. Jahr (6 Monate) 3,30 % p.a.
 
Währung EUR
Anlagebetrag Min. - Max. 1.000,00 - unbegrenzt EUR
Anlagedauer 3,5 Jahre
Mindestsaldo 1.000,00 EUR
Mindestlaufzeit 15 Monate
Teilverfügungsmöglichkeit ja
Vorschusszinsfreier Betrag 2.000,00 EUR
Kündigungsfrist 3 Monate
Kündigungssperrfrist 15 Monate
Zinsbindungsart Festzins
Zinszahlungsrhythmus jährlich

Häufige Fragen zum Wachstumsgeld

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Gutschrift kann auch auf vom VR-WachstumsGeld abweichenden Konten gutgeschrieben werden.

 

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Ludwigsburg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.