Als Azubi musst Du in der Regel keine Steuererklärung einreichen. In den meisten Fällen lohnt es sich aber. Denn durch eine Steuererklärung kannst Du ausbildungsbedingte Ausgaben als sogenannte Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Natürlich zahlt das Finanzamt nur dann Steuern zurück, wenn auch Steuern abgeführt werden. Ob dies der Fall ist, zeigt der Blick auf Deine Lohnsteuerbescheinigung. Wurden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer an den Staat abgeführt, können sich Azubis diese Abgaben durch eine Steuererklärung in der Regel komplett vom Staat zurückholen. Werden keine Steuern ans Finanzamt abgeführt, lohnt sich für viele Azubis trotzdem eine Steuererklärung.
Durch einen Verlustvortrag kannst Du Dir gegebenenfalls eine Steuergutschrift für die Zukunft sichern. Lass Dich hierzu am besten von einem Steuerberater oder Lohnsteuer-Hilfeverein beraten.*
Folgende Kosten kannst Du als Azubi von der Steuer absetzen:
- Fahrtkosten: Für den Weg zur Ausbildungsstätte und Berufsschule
- Arbeitsmittel: Für Anschaffungen wie Ordner, Stifte, Schreibpapier, Taschenrechner etc.
- Fachliteratur: Beispielsweise Lehrbücher für die Berufsschule oder zur allgemeinen Weiterbildung
- Bewerbung: Ausgaben für Deine Bewerbungen
Folgende Pauschalbeträgt kannst Du von deiner Steuer absetzen:
- Arbeitsmittelpauschale 110 Euro pro Jahr
- Bewerbungskostenpauschale 8,50 pro Bewerbungsmappe und 2,50 pro Online-Bewerbung
- Fahrtkostenpauschale: km * Tage * 0,30 Euro
- Kontoführungspauschale 16 Euro pro Jahr
- Anschaffung für Fachbücher/- magazine 80 Euro pro Jahr
- Telefonkosten/Internet 20 Euro pro Monat
- Umzugskostenpauschale 820 Euro
Steuer-Software:
Mit ein wenig Vorbereitung ist die Steuererklärung schnell erledigt. Folgende Unterlagen sollten immer griffbereit sein: Steuer-Identifikationsnummer, Jahreslohnsteuerbescheinigung sowie alle relevanten Rechnungen und Quittungen. Damit Du nicht alle Pauschalbeträge und Steuersparmöglichkeiten im Kopf behalten müssen, gibt es clevere Steuer-Tools. Diese vereinfachen das Ausfüllen der Formulare und unterstützen die Online-Übermittlung an das Finanzamt. Auch über das Programm ELSTER der Steuerverwaltung kann die Steuererklärung digital erstellt und eingereicht werden.
Hinweis: Da sich die Höhen der Pauschalen sich jedes Jahr ändern, geben wir keine Garantie für die Richtigkeit der Daten. Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuer-Bevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen. Hierfür können Beratungsgebühren anfallen.