Die meisten Studenten sind der Meinung, dass sich eine Steuererklärung für sie gar nicht lohnt, da sie kein festes Einkommen erhalten und somit auch keine Lohnsteuer gezahlt haben, die man zurückholen könnte. Allerdings kann es sich durchaus auch für Studenten lohnen, eine Steuererklärung zu machen, da alle Ausgaben, die in Verbindung mit dem Studium stehen in der Steuererklärung eingetragen werden können und so Steuerersparnisse mit sich bringen, da das erste Einkommen dann mit den eingetragenen Ausgaben verrechnet wird.
Da Studenten, die einen Nebenjob ausüben oder duale Studenten Lohnsteuer zahlen, lohnt es sich für diese Studenten umso mehr, eine Steuererklärung zu machen, um einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückzuholen.
Folgende Kosten kannst Du als Student von der Steuer absetzen:
- Studiengebühren, Semestergebühren, Prüfungsgebühren, Zulassungsgebühren
- Ausgaben für Fachliteratur, Büromaterial, Schreibtisch, Computer, Software
- Portokosten für Briefe an die Uni bzw. Hochschule
- Zinsen für einen Bildungskredit wie z.B. BAföG
- Fahrtkosten zur Fachhochschule oder Universität (Semesterticket, Pendlerpauschale)
- Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten für vorgeschriebene Exkursionen oder Studienreisen
Folgende Pauschalbeträgt kannst Du von deiner Steuer absetzen:
- Arbeitsmittelpauschale 110 Euro pro Jahr
- Bewerbungskostenpauschale 8,50 pro Bewerbungsmappe und 2,50 pro Online-Bewerbung
- Fahrtkostenpauschale: km * Tage * 0,30 Euro
- Kontoführungspauschale 16 Euro pro Jahr
- Anschaffung für Fachbücher/- magazine 80 Euro pro Jahr
- Telefonkosten/Internet 20 Euro pro Monat
- Umzugskostenpauschale 820 Euro
Hinweis: Da sich die Höhen der Pauschalen sich jedes Jahr ändern, geben wir keine Garantie für die Richtigkeit der Daten. Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuer-Bevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen. Hierfür können Beratungsgebühren anfallen.