- Kostenfreies VR-Start Girokonto
bis 25 Jahre oder bis zum Ende des Studiums mit vorliegender Bescheinigung (Höchstalter: 29 Jahre) - Kostenfreie girocard
(kostenfreie Bargeldverfügung an allen Geldausgabeautomaten der
Volks- und Raiffeisenbanken; kostenfrei deutschlandweit bargeldlos bezahlen) - Kostenfreie Kreditkarte (DirectCard)
(ab 18 Jahre, volle Kostenkontrolle durch direkte Kontobelastung, zwölf Abhebungen im
Ausland jährlich inklusive*) - Kostenfreies VR-Start Depot (Höchstalter: 29 Jahre)
12 kostenfreie Orders im ersten Jahr (zzgl. evtl. Börsenspesen) - Dispokredit (ab 18 Jahre)
- Modernes Mobile und Online Banking (BankingApp/SecureGoApp)
- Persönlicher Ansprechpartner
- Jährliches Betreuungsgespräch –
unabhängig vom Studienort dank Videoberatung - KfW Studienkredit
Angebot für Studienanfänger
Mit dem Schulabschluss in der Tasche und der optimalen finanziellen Ausstattung durchstarten
Rundum-Sorglos-Paket für Studienanfänger - bestens versorgt und vorbereitet:
KFW-Studienkredit
Mit finanzieller Unterstützung studieren
Leider bekommt man ein Studium nicht umsonst. Jedes Semester müssen Studiengebühren bezahlt werden und unter Umständen fällt noch Miete für das Studentenwohnheim oder das eigene Zimmer an. Zudem sollte noch genügend Geld für Essen, Trinken, ein Kinobesuch oder eine Party übrigbleiben. Um sich das alles leisten zu können gibt es den KFW-Studienkredit.
Vorteile des Studienkredits
- Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
- Monatlichen Betrag frei wählbar
- Unabhängig von deinem und dem Einkommen deiner Eltern
- Unabhängig von deinen Noten
- Unabhängig der Fachrichtung des Studiums
- Keine Sicherheiten notwendig
- Flexible Rückzahlung schon ab 20 Euro pro Monat möglich
- Rückzahlung erst nach Beendigung der Auszahlungsphase
- Auch als BAföG-Empfänger möglich
Voraussetzungen
- Ein Studium in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend
- Ein Studium bei einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule
- Bei Studienbeginn höchstens 44 Jahre
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder als EU-Bürger seid über drei Jahren in Deutschland
- Keine private Insolvenz
Mehr Informationen zum KFW-Studienkredit findest du hier:
Checkliste für deinen Studienstart
Dein Studienstart
BAföG für Studenten
Studium ganz einfach mit BAföG finanzieren
Da nicht alle Eltern ihren Kindern ein Studium finanzieren können, gibt es für Dich die Möglichkeit, das Studium vom Staat finanzieren zu lassen. Der Staat möchte Bildungszugang unabhängig von den finanziellen Mitteln und der sozialen Situation gewährleisten. Deshalb gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz – auch BAföG genannt. Hier kannst Du als Student eine Förderung vom Staat erhalten, die zur Hälfte ein Zuschuss ist und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen. Das bedeutet, dass Du am Ende der Förderungsdauer nur maximal 50 Prozent der gesamten Förderung zurückzahlen musst.
Mehr Infos rund um das Thema BAföG gibt es hier
Steuererklärung für Studenten
Die meisten Studenten sind der Meinung, dass sich eine Steuererklärung für sie gar nicht lohnt, da sie kein festes Einkommen erhalten und somit auch keine Lohnsteuer gezahlt haben, die man zurückholen könnte. Allerdings kann es sich durchaus auch für Studenten lohnen, eine Steuererklärung zu machen, da alle Ausgaben, die in Verbindung mit dem Studium stehen in der Steuererklärung eingetragen werden können und so Steuerersparnisse mit sich bringen, da das erste Einkommen dann mit den eingetragenen Ausgaben verrechnet wird.
Da Studenten, die einen Nebenjob ausüben oder duale Studenten Lohnsteuer zahlen, lohnt es sich für diese Studenten umso mehr, eine Steuererklärung zu machen, um einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückzuholen.
Folgende Kosten kannst Du als Student von der Steuer absetzen:
- Studiengebühren, Semestergebühren, Prüfungsgebühren, Zulassungsgebühren
- Ausgaben für Fachliteratur, Büromaterial, Schreibtisch, Computer, Software
- Portokosten für Briefe an die Uni bzw. Hochschule
- Zinsen für einen Bildungskredit wie z.B. BAföG
- Fahrtkosten zur Fachhochschule oder Universität (Semesterticket, Pendlerpauschale)
- Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten für vorgeschriebene Exkursionen oder Studienreisen
Folgende Pauschalbeträgt kannst Du von deiner Steuer absetzen:
- Arbeitsmittelpauschale 110 Euro pro Jahr
- Bewerbungskostenpauschale 8,50 pro Bewerbungsmappe und 2,50 pro Online-Bewerbung
- Fahrtkostenpauschale: km * Tage * 0,30 Euro
- Kontoführungspauschale 16 Euro pro Jahr
- Anschaffung für Fachbücher/- magazine 80 Euro pro Jahr
- Telefonkosten/Internet 20 Euro pro Monat
- Umzugskostenpauschale 820 Euro
Hinweis: Da sich die Höhen der Pauschalen sich jedes Jahr ändern, geben wir keine Garantie für die Richtigkeit der Daten. Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuer-Bevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen. Hierfür können Beratungsgebühren anfallen.