Die Arbeitnehmersparzulage fürs Bausparen liegt jährlich bei maximal 43 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Du beantragst die ASZ im Rahmen Ihrer Steuererklärung. Von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erhältst du eine Bescheinigung, die du der Anlage N deiner Steuererklärung beilegst. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) laufen. Nach Ablauf der Bindungsfrist kannst du frei entscheiden, wie du das angesammelte Kapital verwenden möchtest. Innerhalb der Bindungsfrist musst du das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Wenn du deinen Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigst, verlierst du die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Zahlt deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber nicht die maximalen vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von monatlich 40 Euro, hast du die Möglichkeit, den Betrag über dein Gehalt aufzustocken. So kannst du die volle Arbeitnehmersparzulage bekommen.
Hinweis: Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten oder Verpartnerten 80.000 Euro nicht übersteigen.