Wichtige Information für Ihre Steuererklärung:
Durch die Abgeltungssteuer profitieren Anleger von einer vereinfachten Erklärungsplicht der Kapitaleinkünfte:
- die Bank führt die Kapitalertragssteuer automatisch ans Finanzamt ab
- für den Anleger ist es in der Regel nicht mehr erforderlich, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben
Sollten Sie dennoch eine Steuerbescheinigung benötigen, haben Sie hier die Möglichkeit folgende Bescheinigungen zu beantragen:
- Jahressteuerbescheinigung / Erträgnisaufstellung
- Nullsteuerbescheinigung
- Zinsbescheinigung
- Saldenbestätigung
Ihre Ausfertigung erhalten Sie dann automatisch zugeschickt.