Wussten Sie schon, dass der Staat Ihnen bei Ihrer Altersvorsorge hilft? Die BasisRente (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die Ihnen steuerliche Anreize bietet – inklusive Vermögensschutz.
R+V Basis/RürupRente
Mit staatlicher Hilfe doppelt profitieren: Rentenversicherung plus Vermögensschutz.
Ihre Vorteile
- lebenslange garantierte Rentenzahlungen
- Erhöhung der Rente durch eine zusätzliche Überschussbeteiligung
- steuerliche Förderung: Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig
- Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
- positive Bewertungen der R+V Lebensversicherung von unabhängigen Ratingagenturen
Unsere Leistungen für Sie
Die BasisRente ist vor allem für Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler eine attraktive Altersvorsorge: Durch den Sonderausgabenabzug profitieren sie von besonders hohen Steuervorteilen.
Auch rentennahe Jahrgänge, die sich für kurze Laufzeiten entscheiden, profitieren von der BasisRente: Durch den relativ geringen Besteuerungsanteil der nächsten Jahre sichern sie sich langfristig einen hohen Rentenfreibetrag für die Zeit des Rentenbezugs.
Die BasisRente bietet Ihnen:
- attraktive Steuervorteile
Sie können die Beiträge zur BasisRente ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.
- ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente
Ab dem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt (laut Gesetz frühestens ab dem 62. Lebensjahr) zahlt Ihnen R+V eine lebenslange garantierte Rente. Den bei Vertragsabschluss festgelegten Beginn Ihrer Rente können Sie jederzeit auf ein anderes Datum nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres verlegen.
- Überschussbeteiligung
Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet.
- Einzahlungsmöglichkeiten
Sie zahlen einen Einmalbeitrag z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft ein.
- "Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der BasisRente der Ansparphase ist im Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.