Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende SRZ (Service-Rechenzentrum)-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben (oder zu löschen). In diesem Falle ist die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform nicht mehr notwendig.
Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien
Einfach und schnell
Ihre Vorteile im Überblick:
- Einfache und schnelle Freigabe der Dateien
- Freigabe unabhängig von Öffnungszeiten – rund um die Uhr
- Auftragsfreigabe ganz ohne Papier und Transportkosten
- Bearbeitungszeiten werden verkürzt
- Einsparung der manuellen Bearbeitungskosten
Hinweis:
Freischaltung SRZ-Zahlungen / Online-Banking Limit
Bitte stellen Sie vorab sicher, dass Sie für die Freigabe der SRZ-Zahlungen freigeschaltet sind und ein ausreichendes Online-Banking Limit vereinbart wurde.
Bedingungen zur Datenfernübertragung
Hier finden Sie die Bedingungen für die Datenfernübertragung.
Unsere Technischen Kundenbetreuer stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Anleitungen:
Bei Fragen zu einer anderweitigen Banking-Software wenden Sie sich bitte an den Programmhersteller.