Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien

Einfach und schnell

Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende SRZ (Service-Rechenzentrum)-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben (oder zu löschen). In diesem Falle ist die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform nicht mehr notwendig.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Einfache und schnelle Freigabe der Dateien
  • Freigabe unabhängig von Öffnungszeiten – rund um die Uhr
  • Auftragsfreigabe ganz ohne Papier und Transportkosten
  • Bearbeitungszeiten werden verkürzt
  • Einsparung der manuellen Bearbeitungskosten

Hinweis:

Freischaltung SRZ-Zahlungen / Online-Banking Limit

Bitte stellen Sie vorab sicher, dass Sie für die Freigabe der SRZ-Zahlungen freigeschaltet sind und ein ausreichendes Online-Banking Limit vereinbart wurde.
 

Bedingungen zur Datenfernübertragung

Hier finden Sie die Bedingungen für die Datenfernübertragung.

Unsere Technischen Kundenbetreuer stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Anleitungen:

Bei Fragen zu einer anderweitigen Banking-Software wenden Sie sich bitte an den Programmhersteller.